
worum gehts: es gibt zwei große lücken im gegenwärtigen strafrecht bezüglich abgeordnetenbestechung. es ist
nicht strafbar:
o) einen abgeordneten zu gunsten dritter zu bestechen (familie, freunde, etc)
o) einen abgeordneten außerhalb des parlaments und seinen ausschüssen zu bestechen (z.b. in fraktionssitzungen, in denen grundlegende entscheidungen zur parlamentsarbeit der fraktion gefällt werden)
wie gehts: der petitionsausschuss des deutschen bundestages verweigert eine öffentliche behandlung der petition gegen abgeordnetenbestechung. daher diesmal leider nicht elektronisch, sondern old school. ein fertiges pdf, das nur noch gedruckt und versand werden muss gibt es unter
http://108e.de